Allgemeine Geschäftsbedingungen "Kaufvertrag" DVFG e. V.

1. Allgemeines / Geltung

1.1 Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt oder Vertragsbestandteil, es sei denn dies wird durch den DVFG e.V. ausdrücklich schriftlich erklärt.

1.2 Diese AGB gelten darüber hinaus für alle Folgegeschäfte zwischen dem DVFG e.V. und dem Käufer.

2. Vertragsabschluss

2.1 Die Angebote des DVFG e.V. sind frei bleibend und unverbindlich, es sei denn der DVFG e.V. hat diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet. Der Vertrag kommt erst mit Annahme des DVFG e.V., welche auch im Versand der Ware liegen kann, zustande.

2.2 Der DVFG e.V. behält sich vor, den Vertragsabschluss davon abhängig zu machen, dass der Käufer nach den in Abstimmung mit den Behörden festgesetzten Voraussetzungen anerkannter Sachkundiger ist. Darüber hinaus behält sich der DVFG e.V. vor, den Vertragsabschluss davon abhängig zu machen, dass hinsichtlich des Käufers gegenüber dem DVFG e.V. keine offenen Verbindlichkeiten, gleich aus welchem Rechtsgrund, bestehen.

2.3 Der DVFG e.V. liefert bestimmte Artikel seines Angebots ausschließlich an Mitglieder des DVFG e.V. Das Recht auf Bezug dieser Artikel endet somit mit der Mitgliedschaft im DVFG e.V.

3. Pflichten des Käufers

Der Käufer verpflichtet sich die beim DVFG e.V. bestellten Artikel, insbesondere Prüfplaketten und Prüfbescheinigungen, nur in der dafür vorgesehenen Art und Weise zu verwenden, insbesondere nicht ohne Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen zu verwenden. Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer insbesondere die Prüfplaketten und Prüfbescheinigungen nur an berechtigte Dritte weiterzugeben.

4. Mindestbestellwert/Preise/Zahlungen

4.1 Es gilt derzeit ein Mindestbestellwert von 15,- €. Liegt der normale Preis der vom Käufer bestellten Waren unter diesem Wert, wird anstelle des Warenwertes die Mindestpauschale von 15,- € berechnet.

4.2 Die Preise des DVFG e.V. verstehen sich netto zuzüglich Mehrwertsteuer und Kosten für die Lieferung. 

4.3 Für Versand und Verpackung erhebt der DVFG e.V. eine sogenannte Handlingpauschale, deren Höhe sich aus den aktuellen Angeboten des DVFG e.V. ergibt. Mit dieser Pauschale sind die Kosten für Verpackung und Versand abgegolten außer:

  • die Lieferung erfolgt in mehreren Teillieferungen, da zur Erreichung des Mindestbestellwertes zum Zeitpunkt der Bestellung noch nicht vorhandene Plaketten, etc. für das nächste Jahr bestellt wurden oder

  • aufgrund der Größe der Bestellung eine Teillieferung direkt vom Verlag/Hersteller erfolgt.

In diesen Fällen wird für die zusätzliche Lieferung eine eigene Versand- und Verpackungspauschale erhoben.

4.4 Zahlungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch innerhalb von 12 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten. Verzugszinsen werden mit 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der EZB berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der DVFG e.V. eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist. Der DVFG e.V. behält sich die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden vor. Weiterhin behält der Der DVFG e.V. sich vor, die Ware gegen Vorauskasse zu liefern.

4.5 Anfallende Bankgebühren bei Bezahlungen aus dem Ausland sind vom Kunden zu tragen.

4.6 Soweit der Käufer nicht innerhalb der unter 4.1 genannten Frist zahlt und der DVFG e.V. die Zahlung anmahnen muss, ist der Käufer verpflichtet für das 1. Mahnschreiben 1,- €, für das 2. Mahnschreiben 2,- und für jedes weitere Mahnschreiben 5,- € Mahnkosten als Aufwandsentschädigung an den DVFG e.V. zu zahlen.

5. Lieferung/Gefahrübergang

5.1 Liefertermine und Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind unverbindliche Angaben.

5.2 Falls der DVFG e.V. schuldhaft eine vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer in jedem Fall eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Erst nach Ablauf dieser Frist ist der Käufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

5.3 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an das mit dem Versand beauftragte Unternehmen übergeben wurde. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, so geht die Gefahr mit Bereitstellung der Waren beim DVFG e.V. zur Lieferung auf den Käufer über.

5.4 Versandwege und -mittel sind der Wahl des DVFG e.V. überlassen. 

6. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Käufer steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Der DVFG e.V. behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Kaufvertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn der DVFG e.V. sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft.

7.2 Verkaufte Ware wird vom DVFG e.V. nicht zurück genommen.

8. Haftung

8.1 Der DVFG e.V. leistet Schadenersatz, soweit keine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalspflicht) verletzt wurde, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang: 

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe

  • in anderen Fällen nur in Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens und zwar begrenzt auf den 15fachen Wert des Kaufpreises.

Als wesentliche Vertragspflicht gilt hier eine solche Pflicht des DVFG e.V., die für das Zustandekommen und die Erfüllung des Vertrages aus Sicht des Käufers eine nicht nur geringe Bedeutung hat und deren Verletzung das Vertragsverhältnis in erheblichem Maße stört.

8.2 Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

8.3 Der Käufer ist verpflichtet Sach- und Rechtsmängel innerhalb von 2 Monaten von dem Zeitpunkt, in dem er den Mangel feststellt, schriftlich dem DVFG e.V. anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist können Mängelrechte nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn der Käufer ist Verbraucher im Sinne des BGB.

9. Verjährung 

9.1 Die Verjährungsfrist beträgt für Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ein Jahr. Die Verjährungsfrist gilt auch dann, wenn die Ansprüche nicht mit einem Mangel oder einer Pflichtverletzung in Verbindung stehen.

9.2 Die vorstehende Verjährungsfrist gilt mit folgender Maßgabe:

  • Die Verjährungsfrist gilt nicht im Falle des Vorsatzes.

  • Die Verjährungsfrist gilt im Übrigen auch dann nicht, wenn der DVFG e.V. den Mangel oder die Pflichtverletzung arglistig verschwiegen oder soweit sie eine Garantie für die Leistung übernommen hat. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

  • Die Verjährungsfrist gilt für Schadensersatzansprüche zudem nicht in den Fällen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei einer grob fahrlässigen

  • Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht.

9.3 Soweit in diesen Bestimmungen Schadensersatzansprüche genannt sind, sind auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen mit umfasst. 

10. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Leistungen des DVFG e.V. ist Berlin. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des DVFG e.V.

11. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung herbeizuführen, die dem beabsichtigten Erfolg am nächsten kommt und die die Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

Stand: Mai 2011

Deutscher Verband Flüssiggas e. V.Stralauer Platz 33-3410243 Berlin